Immobilientipps

Es gibt unterschiedlichste Wege, um die Immobilie am effektivsten anzuwerben.

Unter Plattformen wie Willhaben, ImmoScout24, Immowelt und vielen anderen sollten auch die sozialen Netzwerke genutzt werden, da sich diese immer größerer Beliebtheit erfreuen.

Die Vor-Ort-Werbung ist ein wesentlicher Punkt, um die eigene Wohnung, oder das eigene Haus optimal zu präsentieren.

Dazu zählen Bauzauntransparente, Mesh am Gebäude selbst, oder am Gartenzaun sowie Roll-Ups und Baustellentafeln.

Ebenso können KundInnen mit Flyern und Zeitungsinseraten auf die Immobilie aufmerksam gemacht werden.

  • Wann verkaufe ich meine Immobilie am besten?
  • Wie hoch ist der optimale Verkaufspreis?
  • Welche rechtlichen Probleme könnten auftauchen?
  • Wieviel wird mich die Vermarktung kosten?
  • Habe ich bereits eine andere Immobilie zur Miete, oder zum Beziehen danach?
  • Wieviel wird mich die Abwicklung kosten? (Vertragserrichtung/Anwalt, Kosten der Plattformen wie Willhaben, Notar, …)
  • Habe ich Zeit, um Besichtigungen durchzuführen?
  • Habe ich alle notwendigen Unterlagen bei mir (Grundriss, Energieausweis, Grundbuchsauszug)?
  • Woher bekomme ich den Kaufvertrag?
  • Wo inseriere ich meine Immobilie?
  • Welche Möbel/Gegenstände möchte ich mitverkaufen?

Einerseits sprechen die gestiegenen Preise der Immobilien dafür, andererseits der Wertzuwachs dagegen.

Wenn Sie ein Grundstück im Grünen, oder ein Haus mit Garten, eine Wohnung mit Freifläche haben, könnte Sie aufgrund der gestiegenen Nachfrage hohe Preise erzielen. Der Trend geht ins Grüne und ins Haus mit einem Extrazimmer als Homeoffice. Auch sind die Preise gestiegen aufgrund von vermehrten Investitionen in Immobilien als sichere Geldanlagen.

Bei der Veräußerung von privaten Liegenschaften gibt es seit dem 1. April 2012 eine Einkommensteuerpflicht auf Gewinne.

Unter Liegenschaften versteht man:

Grund und Boden

Gebäude (inklusive Eigentumswohnungen) und

Grundstücksgleiche Rechte (Baurechte).

Bei Liegenschaften („Alt-Grundstücke“), welche vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden, fallen 4,2 % des Veräußerungserlöses an.

Hat seit dem 1.1.1988 eine Umwidmung von Grünland in Bauland stattgefunden, werden 18 % vom Veräußerungserlös angesetzt.

 

Liegenschaften („Neu-Grundstücke“), welche ab dem 3. März 2002 angeschafft wurden, werden mit einem Steuersatz von 30 % auf den Gewinn versteuert.

Wurde die Liegenschaft bis zum 3.12.2015 veräußert, kommt ein Steuersatz von 25 % zum Tragen.

Beim Verkauf von privaten Liegenschaften fällt eine Immobilienertragsteuer/ImmoEst an seit dem 1.4.2012.

Wenn Sie ab der Anschaffung einer Immobilie und unmittelbaren Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes 2 Jahre durchgängig dort als Hauptwohnsitz gemeldet waren, fällt keine Immobilienertragsteuer an.

Wenn Sie die Immobilie in den letzten 10 Jahren davon 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gemeldet hatten, fällt ebenso keine ImmoEst an.

Alle Informationen sind ohne Gewähr und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.