Rechtliches zum FAGG:

Informationen über das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (kurz FAGG) zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie:

Diese Richtlinie ist am 13.06.2014 in Kraft getreten und bedeutet, dass Sie als Konsument innerhalb von 14 Tagen ein Rücktrittsrecht – ohne Angabe von Gründen – haben. Das betrifft Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernabsatz geschlossen wurden.

Ein Makler würde daher – trotz geleisteter Dienste – seine Provision verlieren. Daher ist vor Versand eines Exposés oder etwaiger Unterlagen ein bürokratischer Vorgang zu erfüllen, sofern Sie als Kunde nicht 2 Wochen auf Informationen oder einen Besichtigungstermin warten möchten.

Der Ablauf gestaltet sich daher wie folgt:

  • Es besteht Interesse an einer von uns angebotenen Immobilie und Sie treten mit uns in Kontakt
  • Wir informieren Sie per Schreiben über das neue Rücktrittsrecht und stellen Ihnen ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung (dieses können Sie auch nachstehend downloaden).
  • Wenn Sie bereits vor Ablauf der 14 tätigen Rücktrittsfrist Unterlagen oder einen Besichtigungstermin wünschen, so ist hierzu eine schriftliche Aufforderung und ein Verzicht des Rücktrittsrechts notwendig.
  • Sobald die unterfertigte Erklärung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie die gewünschten Informationen und einem Besichtigungstermin steht nichts mehr im Wege.  

Eine Provision ist erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbots fällig und nicht mit Unterfertigung der Widerrufsbelehrung. Eine Besichtigung der Einheit ist nach wie vor unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.  

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) stellt nähere Informationen ebenfalls hier zur Verfügung: Verbraucherrechte NEU

Selbstverständlich stehen auch wir gerne unter office@friedrich-immo.at für Informationen zur Verfügung.